Verantwortung und Sicherheit
Anlagen müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Prüfungen in regelmäßigen Abständen sorgen für mehr Sicherheit, je nach Einsatzfall müssen Erst- und Wiederholungsprüfungen stattfinden. So wird der Schutz von Personen optimiert und der Schaden an Betriebsmitteln vermieden.
Fordern Sie gern unsere Unterstützung bei Prüfungen zur Anlagensicherheit an:
- Anlagensicherheit nach Betriebssicherheitsverordnung §10/BGR500 Teil 2 (Betreiben von Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen)
- Anlagensicherheit nach BGVA3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- Anlagensicherheit nach EN60079-14 (VDE 0165 Teil 1) "Elektrische Betriebsmittel in gasexplosionsgefährdeten Bereichen – Teil 14 Elektrische Anlagen in gasexplosionsgefährdeten Bereichen (BetrSichV)"
Normen/Vorschriften:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Betreiben von Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen (BGR 500)
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3)
- Arbeitsschutz allgemein
- Weitere Verordnungen und Gesetze